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Bistum Fulda
Allerheiligen und Allerseelen

Pontifikalgottesdienste an Allerheiligen und Allerseelen im Fuldaer Dom

Fulda (bpf). Der Diözesanadministrator des Bistums Fulda, Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez, wird am Fest Allerheiligen (Donnerstag, 1. November) um 18.30 Uhr im Fuldaer Dom ein Pontifikalamt feiern. Der Domchor Fulda unter der Leitung von Domkapellmeister Franz-Peter Huber singt in dem Gottesdienst Chorsätze aus der „Missa de angelis“ von W. Menschick sowie weitere Chorsätze von C. V. Stanford und H. Schütz; an der Domorgel Domorganist Prof. Hans-Jürgen Kaiser, der „Christus, der ist mein Leben“ von J. Pachelbel spielt und zum Auszug zum Lied „Für alle Heilgen“ (Gotteslob 548) improvisiert.

 

An Allerseelen (Freitag, 2. November) feiert der Diözesanadministrator um 18.30 Uhr ebenfalls ein Pontifikalamt. Der Jugendkathedralchor unter der Leitung von Domkapellmeister Huber singt darin Chorsätze von H. Goodall, H. v. Herzogenberg und M. Frank sowie weitere Lieder im Wechsel mit der Gemeinde. Domorganist Prof. Kaiser spielt „Spulcrum Romanum“ und „Cum mortuis in lingua mortua“ von M. Mussorgsky und intoniert zum Auszug die „Phantasie in g-Moll“ von J. S. Bach.


 

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Stichwort: Allerheiligen und Allerseelen

 

An Allerheiligen (1. November) gedenken die Christen der Verstorbenen. Ursprünglich war dieser Tag jedoch ein österliches Fest, an dem die Kirche an die unbekannten Heiligen erinnerte. Der neue Festtermin 1. November entstand in Irland im 8./9. Jahrhundert. Durch die irisch-schottischen Mönche gelangte das Allerheiligkeitsfest im 9. Jahrhundert auf den Kontinent. Als Initiator gilt der Theologe Alkuin. 

 

Allerheiligen ist nicht allein das Fest der offiziell Heiliggesprochenen, denn an diesem Tag bekennt die Kirche, dass es eine große Schar von Heiligen aus allen Zeiten und Völkern gebe. Die Katholische Christenheit glaubt, dass viele Verstorbene wie Heilige verehrt werden können. Von diesen Menschen wird angenommen, dass sie die höchste Vollendung ihres Lebens in Gemeinschaft mit Gott erreicht haben. Die erste förmliche Heiligsprechung (Kanonisation) durch den Papst erfolgte für den hl. Ulrich von Augsburg (923-973) im Jahre 993. 

 

Allerseelen (2. November) ist der eigentliche Totengedenktag. Die Kirche feiert beide Festtage in der Überzeugung, dass durch Jesus Christus eine Verbindung zwischen Lebenden und Toten besteht. Der Allerseelentag etablierte sich seit dem Hochmittelalter, befördert durch das burgundische Benediktinerkloster Cluny. An diesem Tag wird jener Toten gedacht, die sich, so nimmt die Kirche an, in einem Reinigungszustand befinden und noch keine volle Gemeinschaft mit Gott erreicht haben. Für diese Menschen wird gebetet, um ihnen zu helfen. 

 

Allerheiligen ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gesetzlicher Feiertag.

22.10.2018


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