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Familienbund der Katholiken fordert grundlegende Kindergeldreform

Fulda . Für eine wirksamere Unterstützung armutsgefährdeter Familien fordert der Familienbund der Katholiken für die aktuellen Koalitionsverhandlungen in Berlin und damit für die kommende Legislaturperiode eine grundlegende Reform von Kindergeld und Kinderzuschlag. Das neue Kindergeld soll beide Leistungen zusammenführen und sich in der Höhe nach dem Familieneinkommen richten. Das beschlossen die Vertreter der Mitgliedsverbände auf der dreitägigen Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes am jüngst in Münster. Aus Fulda nahmen die Diözesanvorsitzende Gudrun André, die auch stellvertretende Landesvorsitzende in Hessen ist, sowie der Referent des Familienbundes Ernst-Joachim Jost teil. Die Tagung stand unter dem Titel „Vom Kind aus denken? – Ein Perspektivwechsel mit Chancen und Risiken“. Intensiv diskutierten die Delegierten darüber, in welchen Rechtsbereichen die Interessen von Kindern stärker in den Blick genommen werden sollten.


„Das Kindergeld und der Kinderzuschlag für Geringverdiener sollten zusammengelegt werden“, sagte Diözesanvorsitzende André. „Selbst das Bundesfamilienministerium gibt zu, dass bislang nur 30 Prozent der anspruchsberechtigten Familien die Unterstützung tatsächlich auch erhalten. Das Antragsverfahren ist einfach zu kompliziert und die Anspruchsvoraussetzungen sind kaum verständlich. Damit alle Familien und vor allem alle berechtigten Kinder diese Leistung erhalten, fordern wir, Kindergeld und Kinderzuschlag unbürokratisch zusammenzulegen. Damit stiege das Kindergeld für untere Einkommen auf 362 Euro pro Monat.“ Das neue Kindergeld solle nur noch der Familienförderung dienen und dadurch die familienpolitische Diskussion über eine gerechte Förderung von Familien erleichtern. Die verfassungsrechtlich erforderlichen Kinderfreibeträge sollen den Familien uneingeschränkt erhalten bleiben und über das Steuerrecht gewährt werden. „Das neue Kindergeld hat eine klare sozialpolitische Zielrichtung“, so Gudrun André. „Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich werden deutlich bessergestellt. Auf Grundsicherungsleistungen wird das neue Kindergeld nicht mehr voll angerechnet.“

30.10.2017


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