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Bistum Fulda

Eröffnung des neuen Studienjahres

Akademischer Vortrag von Prof. Dr. Bernd Dennemarck – Dank des Bischofs

v. l.: Rektor Prof. Dr. Christoph Müller, Bischof Heinz Josef Algermissen, Prof. Dr. Bernd Dennemarck

Fulda/Hanau/Marburg/Kassel (bpf). Als wichtiges Element, das in der theologischen Diskussion kaum mehr zu Sprache komme, bezeichnete Bischof Heinz Josef Algermissen die Ausführungen von Prof. Dr. Bernd Dennemarck zum Sakrament der Ehe im Rahmen seiner Antrittsvorlesung bei der Akademischen Feier zum Beginn des neuen Studienjahres 2017/2018. Prof. Dennemarck ist ab dem neuen Studienjahr Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät in Fulda, deren Großkanzler der Fuldaer Bischof ist.


Unter der Überschrift „Anfrage an die Sakramentalität evangelischer Christen“ beschäftigte sich Prof. Dennemarck mit einem hochkomplexen, vor allem für das Kirchenrecht spannenden und zugleich schwierigen Thema. Aus kirchenrechtlicher Perspektive ergebe sich bei der Betrachtung einer konfessionsverbindenden Eheschließung, also einer Ehe zwischen einem katholischen und einem evangelischen Ehepartner, das Problem, dass die Eheschließenden von einem grundsätzlich unterschiedlichen Eheverständnis ausgehen müssten: Nach evangelischem Selbstverständnis sei die Ehe ausdrücklich kein Sakrament, während nach gültiger katholischer Rechtslage eine Ehe zwischen Getauften grundsätzlich ein Sakrament sei (vgl. c. 1055 CIC). Die sogenannte Magdeburger Erklärung vom April 2007, die die gegenseitige Anerkennung der Taufe innerhalb christlicher Konfessionen regelt, berge folglich die Konsequenz, dass aus katholischer Sicht auch eine konfessionsverbindende Eheschließung Sakrament sei, was aber der evangelischen Lehre widerspreche. Fast ein Dilemma, für dessen Lösung der neue Fuldaer Kirchenrechtler zumindest einen ersten Diskussionsansatz lieferte: Würde im katholischen Kirchenrecht (c. 1055 CIC) die Formulierung „für alle Getauften“ durch „für Katholiken“ ersetzt, könnte die angesprochene Problematik gelöst werden, ohne dass sich an der Anerkennung von rein evangelisch oder rein katholisch geschlossenen Ehen etwas änderte. Konfessionsverbindende Ehen zwischen einem katholischem und einem evangelischen Partner würden allerdings dann nicht mehr als Sakrament angesehen werden – also genau das, wie es das evangelische Selbstverständnis ohnehin versteht. Dennemarck betonte, sein Ansatz sei ein Beitrag zur Ökumene, auch wenn dies auf den ersten Blick missverstanden werden könne. Denn eine Einheit im Glauben könne nur dann gelingen, wenn die Unterschiedlichkeit im Glauben zunächst wahrgenommen und dann toleriert werde.  


Erinnerung an Communio Sanctorum

 

In seiner anschließenden Rede dankte Fuldas Bischof Heinz Josef Algermissen, Großkanzler der Theologischen Fakultät in Fulda, dem neuen Professor für Kirchenrecht. Mit Blick auf die zu Ende gehende Lutherdekade und das Reformationsgedenken erinnerte er an eine Konsensschrift, die seit 17 Jahren vorhanden, aber in den evangelischen Kirchen überhaupt nicht, in der katholischen Kirche nur marginal rezipiert werde: „Communio Sanctorum – Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen“ sei von einer bilateralen Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands bereits im Jahr 2000 als Ergebnis eines langen Lehrgesprächs vorgelegt worden. Dieses Papier habe die Kraft, so der Fuldaer Bischof, einen entscheidenden Schritt zur Einheit der getrennten Kirche zu tun. Danach kenne die Kirche verschiedene Erkenntnis- und Bezeugungsinstanzen, nämlich die Heilige Schrift als Urkunde des christlichen Glaubens, die Tradition, den Glaubenssinn der Gläubigen, der alle Gläubigen an der Weitergabe des Glaubens beteiligte, das kirchliche Lehramt und die Theologie. Diese Erkenntnis- und Bezeugungsinstanzen stünden nicht beziehungslos nebeneinander, sondern seien einander zugeordnet. So gelte zum Beispiel das wissenschaftliche Arbeiten der Theologie dem rationalen Verstehen der Offenbarung in ihrer Wahrheit, der sachgerechten Erkenntnis und der zeitgemäßen Formulierung und Darlegung des Glaubens. Damit ergänze die Theologie das Lehramt, wie dies auch andersherum der Fall sei. 

 

In den nahezu 17 Jahren, die er nun das Bischofsamt in Fulda ausübe, so Bischof Algermissen, habe er die Verantwortung für die Studierenden immer in guten Händen gewusst. Den an der Theologischen Fakultät in Fulda wirkenden Professoren und Dozenten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelte sein besonderer und tiefer Dank. Gleichzeitig blickte der Bischof vertrauensvoll in die Zukunft und wünschte Lehrenden wie Studierenden an der Theologischen Fakultät die Kraft des Heiligen Geistes und Gottes Segen. Zum Abschluss seiner Ausführungen versicherte der scheidende Bischof, auch nach seiner Emeritierung würden ihm die Fakultät und das Priesterseminar als Herzstück der Diözese Fulda weiterhin am Herzen liegen. 

 

Rektor Prof. Dr. Christoph Müller hatte bereits zu Beginn die neue Satzung der Theologischen Fakultät erwähnt, die im September 2017 durch Veröffentlichung im kirchlichen Amtsblatt in Kraft gesetzt worden war. Mit Freude überreichte Müller den Studierenden Markiian Bukatchuk aus der Ukraine und Andre Jesinghaus ihre Magisterurkunde. Darüber hinaus begrüßte er neue Studierende aus Kamerun und der rumänischen Diözese Temeswar.

Studentenvertreter Maximilian Busch äußerte seine Freude über die neuen Kommilitonen und bedankte sich bei den Lehrenden für ihren unermüdlichen Einsatz.

 

Begonnen hatte die Veranstaltung zur Eröffnung des neuen Studienjahres mit einer Eucharistiefeier in der Seminarkapelle.

Für den musikalischen Rahmen im Auditorium maximum sorgten Ute Krönung am Saxophon und Thomas Nüdling am Klavier mit Werken von Johann Sebastian Bach, Sergei Rachmaninow und einem Tango von Isaac Albéniz, den Bischof Heinz Josef Algermissen mit ein wenig Augenzwinkern mit der Herkunft von Papst Franziskus aus Argentinien in Verbindung brachte.

 

Zur Person:

Bernd Dennemarck, Jahrgang 1964, studierte Germanistik, Geschichte und Philosophie sowie katholische Theologie und wurde 1995 zum Priester der Diözese Eichstätt geweiht. Neben einem Aufbaustudium im Kirchenrecht, Lizentiat 2001, Doktorat 2005 und Habilitation 2012 wurde er 2002 Domvikar an der Kathedralkirche Eichstätt sowie Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat Eichstätt, dort auch Mitglied im Arbeitsstab des Bischöflichen Beauftragten für Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. In der Vakanz des Bistums Eichstätt (2005-2006) war Bernd Dennemarck Stellvertreter des Diözesanadministrators.

Die Stationen seines Wirkens in der wissenschaftlichen Lehre sind die Philosophisch-Theologische Hochschule Benediktbeuern (2009-2014), die Vertretung des Lehrstuhls für Kirchenrecht je an der Universität Wien (2011), Eichstätt (2014/2015) und Bochum (2015/2016). Zum Studienjahr 2017/2018 übernimmt Prof. Dr. Bernd Dennemarck den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Fulda und wird Nachfolger von Domkapitular Prof. Dr. Lothar Wächter, der die Lehrtätigkeit aus Altersgründen nicht mehr ausübt.

16.10.2017


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